Wissenswertes

Seit dem 1.Januar 2009 können nach §35a EStG alle haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu einer Höhe von

4000,00 Euro jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden. Angehörige die Kosten für die Betreuung und Pflege von

Familienmitgliedern tragen, haben ebenfalls die Möglichkeit einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

 

Die Tätigkeit entspricht dem deutschen und polnischen Gesetz sowie dem Recht der Europäischen Union. Die Betreuerinnen sind alle  sozialversicherungspflichtig Beschäftigt und verfügen über den entsprechenden Nachweis. 

Pflegegeld monatlich 2017

  • Pflegegrad 1                                                 00,00 Euro
  • Pflegegrad 2                                                316,00 Euro
  • Pflegegrad 3                                                545,00 Euro
  • Pflegegrad 4                                                728,00 Euro
  • Pflegegrad 5                                                901,00 Euro

                               

  • Verhinderungspflege bis zu 2.418,00 Euro jährlich       

 

 

Zusätzliche Betreuungsleistungen

 

 

Grundbetrag           100,00 Euro monatlich

erhöhter Betrag      200,00 Euro monatlich

ISO-Zertifiziert

Qualifikation

Kompetenz

Rund um die Uhr

Vielseitigkeit

Flexibilität

Transparenz

Zuverlässigkeit

Fürsorglichkeit

Keine zusätzlichen Kosten 

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